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Hallo Ihr Lieben,
es geht uns alle -jeden einzelnen von uns- etwas an,
stellvertretend für andere Bundesländer prescht das Land Hessen vor:
                 wehret den Anfängen !!!

Nein, nun zählt kein 'ich bin ja nicht gemeint, wohne schließlich in XY', Hessen ist vor unser aller Türe !!!
Nein, es gilt nicht mehr, Tierhalterinteressen gegeneinander abwägen, hab ja keinen gefährlichen Hund...
Nein, es gilt nicht mehr, die Giftigkeit einer Mamba mit der einer Bartagame zu vergleichen.....
Nein, nicht die eigene Meinung zu vereinzelten, kleinen Schwachpunkten eines Vereins steht nun im Mittelpunkt...
Nein, auch Kontoversen, Zwistigkeiten und Streitpunkte zu einzelnen Punkten stehen derzeit hinten an...

Das klare NEIN denjenigen, die uns alle der Reihe nach an den Rande der Legalität bringen wollen !

Das deutliche NEIN dazu, dass wir Reptilienhalter schikaniert und ohne jeglichen Sachverstand und fachliche Kompetenz derart gemaßregelt werden !

Das unmissverständliche NEIN an Politiker, die meinen auf Boulevardniveau ihren nächsten Wahlkampf zu unseren Lasten vorbereiten zu können !

Es ist an der Zeit gemeinsam NEIN zu sagen !

Rosa Luxenburg sagte einmal, 'wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht'.
In diesem Sinne lasst uns alle solidarisch zusammen halten und uns gemeinsam wehren,
damit wir auch (über)morgen noch unser tolles Hobby ausüben können.
          Betroffene Grüße,
          Gaby@Le         

Nun diskutiert Niedersachsen: http://www.dghtserver.de/foren/showthread.php?t=79611
Berlin:   Tiere - Verbot für gefährliche Tiere

Berliner Abendschau  http://www.rbb-online.de/nachrichten/vermischtes/2009_09/tiere.html

Verbraucherschutz

Senat beschließt generelles Verbot der privaten Haltung
gefährlicher Tiere wildlebender Arten

Aus der Sitzung des Senats am 22. September 2009:

"Künftig ist die private Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten nicht mehr erlaubt. Dazu wird die Verordnung zum Halten solcher Tiere geändert. Die bisherige Ausnahmemöglichkeit vom Haltungsverbot wird deutlich eingeschränkt. Ausnahmegenehmigungen für die private, nicht gewerbliche Haltung von Tieren, die für den Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften besonders gefährlich sind, dürfen nicht mehr erteilt werden. Unter dieses generelle Verbot fallen u.a. Großkatzen, Bären, Wölfe, Giftschlangen sowie hochgiftige Skorpione und Spinnen.

Diese Änderung der Verordnung über das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister vorgelegt.

Das Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten in privaten Haushalten kann ein großes Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeuten. Bestimmte Wildtierarten verfügen durch ihr Beuteverhalten über starke Körperkräfte, Aggressivität oder können Gift ausstoßen. Für den Menschen können diese natürlichen Verhaltensweisen der Tiere zu einer großen Gefahr werden und ihm sehr schwere, möglicherweise auch lebensgefährliche Verletzungen oder Vergiftungen zufügen. Daher gilt seit vielen Jahren ein Haltungsverbot, das jedoch auch Ausnahmen zulässt.

Für die Haltung wildlebender Tierarten wie z.B. Riesenschlangen und Echsen, die nicht so gefährlich sind, können die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelämter auf Antrag weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dazu muss der Halter wie schon bisher seine Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie eine ausbruchsichere und tierschutzgerechte Haltung der Tiere nachweisen.

Die Tiere, die im Moment legal, also mit Ausnahmegenehmigung gehalten werden, dürfen im Besitz der Halter verbleiben.

Verstöße gegen die Verordnung können in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Tiere, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden."
Mitteilung vom: 22.09.2009, 12:55 Uhr
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz


Quelle: Pressemeldung des Landes Berlin: http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2009/09/22/139741/index.html
 
TerraSauria hält weiter auf dem Laufenden !
 
Verbot Haltung gefährlicher Tiere

in Hessen ist Gesetz !!!

Seit dem 9. Oktober 2007 ist das Halten "gefährlicher Tiere" in Privathand in Hessen per Gesetz verboten (HSOG - Hessisches Gesetz über die öffentliche SichAKTUELLerheit und Ordnung). Für Altbestände besteht Bestandsschutz verbunden mit einem Nachzuchtverbot.
Unter diese Regelung fallen unter Anderem diverse Spinnentiere (Skorpione und Spinnen), Phyllobates terribilis (Schrecklicher Baumsteiger), alle Krokodile und Krustenechsen, einige Riesenschlangengattungen sowie fast alle Giftschlangen und die Trugnattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis. Bei den Schildkröten gilt das Verbot für Schnapp- und Geierschildkröten. Ausgelöst durch eine Gesetzesinitiative der CDU Landtagsfraktion kam es am  29.8.2007 zu einer Anhörung vermeintlich sachverständiger Einrichtungen und der Gesetzesverabschiedung am 19.9.2007.
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, DGHT e.V., als weltweit größte Vereinigung von Terrarianern und Wissenschaftlern hat ihre Unterstützung angeboten, erwünscht war und ist sie offensichtlich nicht! Stattdessen wurde Organisationen wie z.B. "Pro Wildlife" Gehör geschenkt. Eines muss hierbei klar sein: Organisationen wie "Pro Wildlife" benutzen die Diskussion um das Halten gefährlicher Tiere nur als einfachen Hebel, um letztendlich die Haltung aller "Exoten" (also auch Kornnattern, Königspythons, Bartagamen, etc.) in deutschen Haushalten verbieten zu lassen. Das ist erklärtes Ziel!
Das bedeutet: dieses Gesetz zielt in letzter Konsequenz auf uns alle ab!!
Wir lassen uns dies nicht länger bieten, und werden uns wehren!
Gemeinsam mit unseren Arbeitsgemeinschaften Krokodile, Schlangen, Anuren und Schildkröten, dem Serumdepot Berlin e.V. und der Online-Community Schlangengrube.de sowie den Veranstaltern der Terraristika organisieren wir die erforderlichen Mittel um wirkungsvoll vorgehen zu können.
Wir bereiten den Klageweg vor!
Die ersten rechtlichen Schritte wurden durch einen anonymen Spender finanziert. Wir können die erforderlichen Mittel für die Rechtsberatung und Durchführung aber nicht aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Daher bitten wir alle Mitglieder der DGHT, alle Betroffenen und selbstverständlich auch alle anderen Interessierten um eine Spende, um diesen Rechtsstreit zu finanzieren.
Wenn jeder Halter nur einige Euro spendet, die treuhänderisch auf unserem Konto verwaltet werden,
können wir die erforderlichen Rechtsmittel finanzieren.


Spenden Sie noch heute auf das Konto der DGHT bei der Dresdner VR-Bank
(BLZ 850 900 00)
Konto 3514731003,
IBAN: DE28850900003514731003, BIC: GENODEF1DRS,
Stichwort „Hessen“.


Unterstützen Sie uns jetzt, bevor es zu spät ist!

DGHT e.V.                          
AG Krokodile
Schlangengrube.de          
AG Schlangen
Serumdepot Berlin e.V.               
AG Anuren  
Terraristika                      
AG Schildkröten

Alle Rechtswege in Hessen beschritten! Saarland signalisiert Entspannung! Nordrhein-Westfalen plant!

(21.10.2008) Die Haltung "gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art" ist das Thema, dass Terrarianer, kommerzielle Anbieter, Behörden und Länder seit einigen Jahren gleichermaßen beschäftigt. Forciert durch "Tierrechtler" aller Art geistern seit geraumer Zeit die abstrusesten Berichte mit beständiger Regelmäßigkeit durch die deutsche Medienlandschaft, und selten sind sich besonders die Printmedien zu schade, auch den gröbsten Unsinn ungeprüft zu berichten, vielerorts werden die "Meldungen" gar selbst "erarbeitet und recherchiert". So erst kürzlich in Hamburg geschehen, wo sich eine "Journalistin" der Hamburger Morgenpost "verdeckt" in einem bekannten Ladengeschäft für Terraristik umtat, um an den kommenden zwei Tagen doppelseitig und vielfarbig über all die Abscheulichkeiten dort zu berichten: da konnte man staunen über die immense Giftigkeit einer dort befindlichen "Anakonda", man wusste zu berichten über eine "Grüne Mamba" aus der Gattung der Riesenschlangen, und schlussendlich wurde gewarnt vor der bekannten Aggressivität von "Pfeilgiftfröschen"... wer kennt sie nicht, die bis zu 3 cm großen Scheußlichkeiten, die mit einem Gewicht von bis zu 5 Gramm direkt auf Kehle gehen... Die Tatsache, der nicht vorhandenen Giftigkeit bei in Privathand gehaltenen Pfeilgiftfröschen interessierte die Dame ebenso wenig wie alle anderen kleinen "Bonmots" die es in dem Bericht zu bemängeln gäbe. Letztendlich sind die Redaktionen der Printmedien bei Nachfrage doch relativ gelassen, da es weniger um Fakten denn um die Intention an sich geht. Aha? Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Leider führen solche Berichte immer zu Reaktionen von Tierhaltern aller Art, die "schon immer gewusst haben, dass Schlange, Echse und Co. in keiner Wohnung etwas zu suchen haben".

Eine ähnliche Kampagne, angeführt von Pro Wildlife, hat den Terrarianern in Deutschland 2007 die hessische Gesetzgebung "beschert". Dass es bei den von Pro Wildlife im Jahre 2006 veröffentlichten Zahlen zu Bissverletzungen und Unfällen mit "exotischen Tieren" um eine Fälschung bzw. ein "Versehen" handelt, hat sowohl die Öffentlichkeit als auch den Gesetzgeber unbeeindruckt gelassen, was nicht zuletzt daran liegen mag, dass die Medien, auch die, die so gerne über die Zahlen berichteten, die offizielle Studie der Giftnotrufzentrale Nord über die Unfallzahlen einfach nicht zur Kenntnis nahmen oder gar berichteten. Warum auch? Es hat leider so gar nichts "Sensationelles" an sich, wenn man erfährt, dass ab und zu jemand gebissen oder verletzt wird, aber eigentlich kaum etwas Dramatisches passiert, geschweige denn, dass es Todesfälle zu beklagen gäbe. Ganz im Gegenteil, die hessische Regierung hat auf Nachfrage eines Abgeordneten, siehe Newsticker-Meldung, mitgeteilt, dass auch künftige Änderungen des Gesetzes zur "Haltung gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art in Privathand" ohne die Einbeziehung von Fachleuten durchgeführt würden. Dem bliebe nichts hinzuzufügen. 

Nun wurden alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel in Hessen ausgeschöpft, und entsprechende Klagen eingereicht. Lesen Sie in der 7-seitigen Zusammenfassung der mit unseren Interessen betrauten Kanzlei, welche Wege beschritten wurden, und wie sich die weitere Vorgehensweise darstellt. Leider können wir Ihnen keine "kompaktere" Form einer Zusammenfassung liefern, da sich mehrere hundert Seiten von Klageschriften nicht in wenigen Worten zusammenfassen lassen. Die Spendengelder stehen für die Bemühungen der Kanzlei in Hessen und für die Regelungen in den anderen Bundesländern zur Verfügung, und werden ihrem Zweck zugeführt.

Aus dem Saarland gibt es Erfreuliches zu berichten! Nach der sehr positiven und, aus unserer Sicht, erfolgreichen Anhörung im Juni, siehe Newsticker-Meldung, haben wir auf eine Entscheidung gehofft. Nicht zuletzt aufgrund der Entwicklungen in den anderen Bundesländern, hält sich das Saarland mit einer Entscheidung zurück, jedoch wurde uns signalisiert, dass alle Fraktionen nach eingehender Beratung wohl keinen Regelungsbedarf mehr sehen, da das Tierschutzgesetz bereits die beste Vorlage liefere. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, eine Liste haltungsgenehmigungspflichtiger Tiere zu erstellen, allerdings seien die Terrarianer nur am Rande betroffen, da lediglich einige Elapiden zu berücksichtigen wären, die nur mit entsprechender Sachkunde zu halten wären. In jedem Falle würde die DGHT hinzugezogen, sobald entsprechende Gespräche aufgenommen würden. Diese überaus sachliche und überlegte Vorgehensweise im Saarland gibt Grund zu der Annahme, dass nicht immer blinder Aktionismus und vorauseilender Gehorsam, oder aber Seilschaften mit Tierrechtlern, zielführend sein müssen, sondern auch der gesunde Menschenverstand nach Berücksichtigung aller Fakten eine große Rolle spielen kann. Wir hoffen, die Vorgehensweise im Saarland macht Schule, und bedanken uns für die wirklich vertrauensvolle Zusammenarbeit.

NRW plant! Initiiert durch einen aufsehenerregenden Presseauftritt eines Mitglieds der Jungen Union stellte die CDU in Coesfeld im Sommer einen Antrag zur "Regelung der Haltung von gefährlichen Wildtieren in Privathand". Dieser wurde auf dem anschließenden Parteitag verabschiedet, und schon war er Ländersache. Umso erstaunlicher, als dass im Spätherbst 2006 die Gespräche zwischen dem Land NRW und der DGHT zur Erstellung einer Negativliste seitens des Landes dankend abgebrochen wurden, da es keiner Regelung bedürfe. Wir haben nun die Stellungnahme der DGHT bereits allen relevanten Behörden in NRW zukommen lassen, und befinden uns in Gesprächen auf verschiedenen Ebenen. Unsere Hoffnung ist, mit dem Tierschutzbeauftragten der CDU auf Bundesebene in absehbarer Zeit Gespräche führen zu können, in denen die grundlegenden Möglichkeiten einer bundeseinheitlichen Regelung besprochen und geprüft werden können. Gesprächsbereitschaft auf allen Ebenen wurde uns bereits signalisiert. Wir sehen dieser positiv entgegen, und halten Sie auf dem Laufenden.
Lesen Sie unbedingt die lang erwartete Stellungnahme der in der DGHT organisierten Tierärzte (DGHT Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienkrankheiten [DGHT AG ARK]) in der kommenden Ausgabe der Mitgliederzeitschrift "elaphe"!

Infos:


Infos zum aktuellem Stand der Dinge erhaltet Ihr:


http://www.african-geckozone.net/unserforum/index.php/topic,3916.0.html
http://www.african-geckozone.net/unserforum/index.php/topic,4853.0.html



Zieht Thüringen nach ???
 
MZ-web.dehttp://www.ad-hoc-news.de/


Was ist mit Berlin ?
wdr.de                      derWesten.de
rundschau.de                  ruhrnachrichten.de


Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum 
Verbot der Schlangenhaltung erfolglos

(18.12.2008) Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde unseres Klägers aus Zulässigkeitsgründen abgewiesen, da seiner Ansicht nach zunächst erst noch eine genauere Klärung durch die Fachgerichte erfolgen soll. Dies ist nicht - auch wenn es sich zuerst so liest - ein endgültiges Aus, sondern kann vielmehr auch die Möglichkeit eröffnen, nunmehr eine zusätzliche Plattform zu haben, um noch mehr Aufmerksamkeit für unsere Sache zu erhalten. Wir informieren Sie bei weiteren Neuigkeiten an dieser Stelle!

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 107/2008 vom 16. Dezember 2008
Beschluss vom 2. Dezember 2008 – 1 BvR 2639/08 –
"Die Verfassungsbeschwerde eines Besitzers von giftigen Schlangen, der sich unmittelbar gegen das in Hessen geltende gesetzliche Verbot der Haltung gefährlicher Tiere wendet (siehe § 43a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG), wurde von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Beschwerdeführer hat als Halter von Schlangen, die er bis 2007
angeschafft hatte, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von dem gesetzlichen Verbot der Haltung gefährlicher Tiere bei der zuständigen Behörde gestellt, über den bisher noch nicht entschieden ist.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, sondern verwies den Beschwerdeführer darauf, eine Klärung der Rechtslage zunächst durch die Fachgerichte zu suchen.
Dies ist dem Beschwerdeführer zumutbar. Tiere, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 9. Oktober 2007 bereits gehalten wurden, sind ohnehin von dem Haltungsverbot ausgenommen, wenn die Haltung bis spätestens zum 30. April 2008 der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt wurde. Soweit der Beschwerdeführer beabsichtigt, seine Schlangen sich fortpflanzen zu lassen oder weitere Tiere zu erwerben, kann er darauf verwiesen werden, sich hierfür vorab weiter um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen. Ausnahmen von dem Haltungsverbot können nach dem Gesetz zugelassen werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen wird. Sollte der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfolglos bleiben, kann der Beschwerdeführer zunächst - auch vorläufigen und gegebenenfalls vorbeugenden - verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Er kann es schließlich auf zumutbare Weise vermeiden, dem Verbot zuwider zu handeln, so dass er nicht mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen muss. So kann er etwa eine Vermehrung der Schlangen durch entsprechende Getrennthaltung einstweilen unterbinden."

 
Anhörung im Saarland zum Verbot der Haltung 
"gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art"


(23.06.08) Die Anhörung vom vergangenen Freitag, 20.06.2008, im Saarland war durchgehend konstruktiv! Die Befürworter des Verbotes gemäß des Antrages von "Bündnis90/Die Grünen" brachten ihre Argumente gemäß ihrer Sachkunde vor, und erkannten nahezu ausnahmslos, dass diese eben nur rudimentär vorhanden ist. Der Vertreter des "Deutschen Tierschutzbundes" im Saarland setzte sich strikt für ein strengstes Verbot ein, Argumente seien nicht nötig, befand er, und verlies vorzeitig die Anhörung. Alle anderen Teilnehmer nahmen die vorgetragenen Argumente sehr interessiert zur Kenntnis. Für die DGHT argumentierten Prof. Dr. Wolfgang Böhme und Silvia Macina, auch die Problematik in Hessen wurde beleuchtet. Herr Prof. Dr. Müller, Uni Trier, argumentierte sehr vehement für die Haltung in Privathand und für eine ausgewählte Liste wirklich gefährlicher Tiere, die aus seiner Sicht nicht mehr als 20 Arten enthalten müsse, und für klare Vorgaben an die Person der Halter. Der BNA setzte sich ebenso vehement wie der ZZF für die verantwortungsvolle Privathaltung ein. Dr. Fritsche, Zootierarzt, forderte ausdrücklich den Sachkundenachweis. Die DGHT wurde als der Fachverband für seriöse Privathalter wahr genommen. Nach der mehr als 3-stündigen Anhörung bedankten sich alle vertretenen Fraktionen ausdrücklich für fachlichen Informationen, auch die Vertreter von Bündnis90 waren erstaunt über die sich völlig anders darstellende Betrachtung nach Erhalt der entsprechenden Informationen.
Im Saarland wird jetzt erst einmal geprüft, inwiefern die vorhandenen Gesetze (Tierschutzgesetz, Artenschutzgesetz, Washingtoner Artenschutzabkommen, Grundgesetz etc. ) und das 2006 ausgelaufene Polizeischutzgesetz des Saarlandes ausreichend für eine Regelung im Saarland sind. Danach werden sich die Parteien über Sinn und Unsinn einer Regelung austauschen. Mit einer Entscheidung ist im Herbst zu rechnen.




Die Stellungnahme der DGHT.


7-seitige Zusammenfassung zur Klage

Hallo Vereinsfreunde.
Einige Worte noch von mir:

Ich habe mich nach dem ersten Schock wieder ein wenig besonnen und möchte wieder nach vorne schauen.
Wir haben hier in Hessen mit sehr viel negativen gerechnet, dass diese Gesetzgebung in Hessen nun so hart ausfällt eher weniger.
Mit Reglementierungen wie in Bayern oder Niedersachsen hätten wir evtl. gut leben können.
Ich für meinen Teil habe alles geprüft und kann und darf meinen Tierbestand wohl bis zum Ende meiner Terrarianer- Zeit weiter pflegen, aber andere bekommen keine Chance.

Eigentlich könnte ich mich ja zurücklehnen da ich ja hauptsächlich ungiftige Nattern pflege !
Die giftigen pflege ich aber nicht weil ich „Cool“ oder sonst etwas bin, sondern aus der Faszination der Tiere heraus, welches ja in der Terraristik den höchsten Stellenwert haben sollte, wenn man „alle“ Eventualitäten beachtet, welche auch unbedingt geprüft werden müssen !
Und man beachte: es werden im giftigen wie im ungiftigen Bereich einige Tiere gepflegt, die in der freien Natur keine Chance mehr haben oder hatten.

Wir selbst hier in Kassel fordern schon lange das im Giftschlangenbereich „dringenst“ etwas passieren muss !
Unser RP in Kassel und der Amtveterinär sehen hier bei uns eigentlich absolut keinen Handlungsbedarf.
Ich kann Euch versichern das hier sehr lange kein Mensch zu Schaden durch eine Giftschlange aus Privathaltung gekommen ist.
Dieses wird hoffentlich bald über die Giftnotrufzentralen wiederlegt werden, dank dem Einsatz von jemanden den ihr alle kennt.

Es ist sehr undurchsichtig was die Hessische Landesregierung und Pro Wildlife mit diesem „Alleingang“ vor hat..............wenn man allerdings ein wenig überlegt dann kommt man darauf.
Fakt ist das die beiden Damen die das ganze in das Rollen gebracht haben.......in Namen, Frau Dr. Martin und Frau Oda Scheibelhuber, ehemals Staatssekretärinnen im Hessischen Ministerium die jetzt im EU- Parlament sitzen, und aus Brüssel lässt sich „einiges“ steuern „ was wohl dann wirklich „alle“ betrifft !
Ihre Nachfolger sind anscheinend vollkommen überfordert mit der Situation oder wollen/dürfen nicht.

Ich verwundere mich sehr darüber, dass Pro Wildlife das übersieht was wir hier in Kassel seit 1989 und anderswo passiert.

Einzusehen unter www.Dght-Kassel.de „Naturschutz“.

Ich weiß das es in den letzten Jahren sehr oft zur Eskalation in Foren gekommen ist und da dort auch von „dritten“ mitgelesen wird, spreche ich mich von keiner Schuld frei.

Nun denke ich, dass es wirklich an der Zeit ist, dass „wir wirklich“ enger zusammenrücken, nach Hessen geht es weiter seid Euch dem bewusst.
Ein kleiner Aufruf noch an alle Betreiber einer Homepage , bitte Veröffentlicht und streut dieses.

Ihr könnt mich jetzt belächeln weil ich „Bitte“ sage und ich ja auch nie ein Kind von Traurigkeit war , aber die Hoffnung stirbt zuletzt...................... und das meine ich von ganzem Herzen für alle !

Danke dass Ihr Euch die Zeit genommen habt dieses zu Lesen.

Viele Grüße

Frank Schmeißing
34233 Fuldatal
Oktober 2007
Warum ein komplettes Verbot? Das kann ich euch sagen!  *lies Weil wir alle (ich schließe mich nicht aus) perverse, profilneurotische PIEEP sind und wir um unsere niederen, kranken Sehnsüchte nach Beachtung und unbedingtem Anderssein zu erfüllen nicht davor zurück schrecken, Lebewesen aus ihrem angestammten Lebensraum zu entfernen und sie in unsere Wohnräume zu entführen, ja sie in künstliche BIOTOPE, welche nur selten diesen Namen verdienen, zu sperren um sie dort jahrelang zu observieren, zu mästen und sie zur Fortpflanzung zu nötigen !!!
Schämt euch, SOFORT!

Hochachtungvoll ein ganz normaler Irrer



Aus dem Leben eines ganz normalen Irren:
Manchmal steh ich extra nachts auf und zerre ein paar arglose Passanten in meine Wohnung! Anschließend schleppe ich sie vor mein Terrarium und zwinge sie mir zu sagen, wie geil sie mich finden, weil ich ein exotisches Tier besitze!
Hierbei bevorzuge ich Sätze wie,
"Oh du anbetungswürdiger Herrscher über die gefährliche mit Dornen besetzte Echse!" oder "Gebieter des furchteinflößenden Drachen, bist du willig mir deinen Samen zu schenken damit ich deine Nachkommen austragen darf?" (bevorzugt bei weiblichen Passanten *breit grins), manchmal auch "Wir sind es nicht würdig die gleiche wundervolle Luft zu atmen wie DU! Herr über Tag und Nacht, Regen und Dürre, Schabe, Steppengrille oder Heuschrecke! Bestäuber des Futters, DANKE, dass DU uns gezeigt hast wie klein und unbedeutend wir sind!"
Wenn ich aber keine Passanten finde, bekomme ich einen Wutanfall, der sich nur dadurch beenden lässt, dass ich mich vor mein künstliches Biotop stelle, meinen Zauberstab  *breit grins in die Hand nehme und mit seiner Hilfe aus meiner Zwergbartagame einen Plattschwanzgecko erschaffe!

In diesem Sinne


Neues aus dem Leben eines ganz normalen Irren (Reptilienhalter)

Letzte Woche Dienstag hatte ich Stress. Ich konnte nur drei mal auf mein Terrarium onanieren (früher hätte ich es in der gleichen Zeit acht mal geschafft) da musste ich schon los.

Schließlich wollte ich noch die Flugblätter verteilen, die all die ahnungslosen Bewohner meiner Heimatstadt darauf aufmerksam machen sollten, dass ich eine Echse besitze.
Denn außer denen, die ich bereits vor meiner Haustür weg gefangen hatte, um ihnen meine Einzigartigkeit und Individualität näher zu bringen, wusste noch niemand von meinem exotischen und mit ein bisschen Glück bald illegalem Hobby.
Das machte bei ca. 9000 Einwohnern immerhin noch über 2000 unwissende! Also nahm ich meine 12000 Flugblätter (sicher ist sicher) unter den Arm und marschierte los.

Da sah ich IHN, den Otto-normal Bürger! Tierfrei und Gedankenlos schlenderte er zu hunderten durch die Altstadt meiner Heimat. Doch das sollte sich schlagartig ändern!
Zunächst zierten sie sich ein wenig mein Flugblatt anzunehmen, doch spätestens als ich es dem Ersten fein säuberlich zusammen gerollt in den Mund gesteckt hatte, kurz nachdem ich ihm seine Dritten aus selbigem entfernt hatte, wurden die Menschen etwas zugänglicher.
Ja man könnte sagen, sie flehten mich förmlich darum an ihnen ein Exemplar meines Flugblattes auszuhändigen. Anders konnte ich ihre Blicke nicht deuten. Aus ihren Augen sprach die Angst. Wahrscheinlich die Angst, kein Exemplar mehr zu bekommen! Was natürlich völliger Unsinn war, denn ich hatte ja vorsorglich ein paar mehr drucken lassen.

Kurz nachdem ich auf dem Markt mit meiner Aktion fertig war und ich mich zufrieden umsah, bemerkte ich einen Wandel im Verhalten der von mir beschenkten Menschen.
Ihre Blicke wichen mir aus, wenn ich mich herumdrehte konnten sie ihre ausgestreckten Arme mit dem auf mich weisenden Zeigefinger nicht schnell genug senken und überall standen sie in kleinen Gruppen, tuschelten und versuchten teilnahmslos zu wirken wenn ich in ihre Richtung sah.

ICH HATTE ES GESCHAFFT!!! Sie hatten meine Einzigartigkeit und Individualität erkannt und es war nur noch eine Frage der Zeit, bis sie bei mir auftauchen würden um mir zu huldigen! Mir dem Reptilienhalter!

In diesem Sinne
Jumper Rene Restis
Oktober 2007
2009 TerraSauria-Team
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