 
Hallo Ihr Lieben,
es geht uns alle -jeden einzelnen von uns- etwas an,
stellvertretend für andere Bundesländer prescht das Land Hessen vor:
Nein, nun zählt kein 'ich bin ja nicht gemeint, wohne schließlich in XY', Hessen ist vor unser aller Türe !!!
Nein, es gilt nicht mehr, Tierhalterinteressen gegeneinander abwägen, hab ja keinen gefährlichen Hund...
Nein, es gilt nicht mehr, die Giftigkeit einer Mamba mit der einer Bartagame zu vergleichen.....
Nein, nicht die eigene Meinung zu vereinzelten, kleinen Schwachpunkten eines Vereins steht nun im Mittelpunkt...
Nein, auch Kontoversen, Zwistigkeiten und Streitpunkte zu einzelnen Punkten stehen derzeit hinten an...
Das klare NEIN denjenigen, die uns alle der Reihe nach an den Rande der Legalität bringen wollen !
Das deutliche NEIN dazu, dass wir Reptilienhalter schikaniert und ohne
jeglichen Sachverstand und fachliche Kompetenz derart gemaßregelt
werden !
Das unmissverständliche NEIN an Politiker, die meinen auf
Boulevardniveau ihren nächsten Wahlkampf zu unseren Lasten
vorbereiten zu können !
Es ist an der Zeit gemeinsam NEIN zu sagen !
Rosa Luxenburg sagte einmal, 'wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht'.
In diesem Sinne lasst uns alle solidarisch zusammen halten und uns
gemeinsam wehren,
damit wir auch (über)morgen noch unser tolles
Hobby ausüben können.
Betroffene Grüße,
Gaby@Le
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| Nun diskutiert Niedersachsen: http://www.dghtserver.de/foren/showthread.php?t=79611 |
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Berlin: Tiere - Verbot für gefährliche Tiere
Berliner Abendschau http://www.rbb-online.de/nachrichten/vermischtes/2009_09/tiere.html
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Verbraucherschutz
Senat beschließt generelles Verbot der privaten Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten
Aus der Sitzung des Senats am 22. September 2009:
"Künftig ist die
private Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Arten nicht mehr erlaubt. Dazu
wird die Verordnung zum Halten solcher Tiere geändert. Die bisherige
Ausnahmemöglichkeit vom Haltungsverbot wird deutlich eingeschränkt.
Ausnahmegenehmigungen für die private, nicht gewerbliche Haltung von Tieren, die
für den Menschen aufgrund bestimmter Eigenschaften besonders gefährlich sind,
dürfen nicht mehr erteilt werden. Unter dieses generelle Verbot fallen u.a.
Großkatzen, Bären, Wölfe, Giftschlangen sowie hochgiftige Skorpione und
Spinnen.
Diese Änderung der Verordnung über das Halten von gefährlichen
Tieren wildlebender Arten hat der Senat auf Vorlage der Senatorin für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, zur Kenntnis
genommen. Die Vorlage wird dem Rat der Bürgermeister vorgelegt.
Das
Halten gefährlicher Tiere wildlebender Arten in privaten Haushalten kann ein
großes Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeuten. Bestimmte
Wildtierarten verfügen durch ihr Beuteverhalten über starke Körperkräfte,
Aggressivität oder können Gift ausstoßen. Für den Menschen können diese
natürlichen Verhaltensweisen der Tiere zu einer großen Gefahr werden und ihm
sehr schwere, möglicherweise auch lebensgefährliche Verletzungen oder
Vergiftungen zufügen. Daher gilt seit vielen Jahren ein Haltungsverbot, das
jedoch auch Ausnahmen zulässt.
Für die Haltung wildlebender Tierarten wie
z.B. Riesenschlangen und Echsen, die nicht so gefährlich sind, können die
zuständigen Veterinär- und Lebensmittelämter auf Antrag weiterhin
Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dazu muss der Halter wie schon bisher seine
Zuverlässigkeit und Sachkunde sowie eine ausbruchsichere und tierschutzgerechte
Haltung der Tiere nachweisen.
Die Tiere, die im Moment legal, also mit
Ausnahmegenehmigung gehalten werden, dürfen im Besitz der Halter
verbleiben.
Verstöße gegen die Verordnung können in Abhängigkeit von der
Schwere des Verstoßes als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000
Euro geahndet werden. Tiere, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht,
können eingezogen werden."
Mitteilung
vom: 22.09.2009, 12:55 Uhr
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Quelle: Pressemeldung des Landes Berlin: http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2009/09/22/139741/index.html
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| TerraSauria hält weiter auf dem Laufenden ! |
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Verbot Haltung gefährlicher Tiere
in Hessen ist Gesetz !!!
Seit dem 9. Oktober 2007 ist das Halten "gefährlicher Tiere" in
Privathand in Hessen per Gesetz verboten (HSOG - Hessisches Gesetz über
die öffentliche SichAKTUELLerheit und Ordnung). Für Altbestände besteht
Bestandsschutz verbunden mit einem Nachzuchtverbot.
Unter diese Regelung fallen unter Anderem diverse Spinnentiere
(Skorpione und Spinnen), Phyllobates terribilis (Schrecklicher
Baumsteiger), alle Krokodile und Krustenechsen, einige
Riesenschlangengattungen sowie fast alle Giftschlangen und die
Trugnattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis. Bei den
Schildkröten gilt das Verbot für Schnapp- und Geierschildkröten.
Ausgelöst durch eine Gesetzesinitiative der CDU Landtagsfraktion kam es
am 29.8.2007 zu einer Anhörung vermeintlich sachverständiger
Einrichtungen und der Gesetzesverabschiedung am 19.9.2007.
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde, DGHT
e.V., als weltweit größte Vereinigung von Terrarianern und
Wissenschaftlern hat ihre Unterstützung angeboten, erwünscht war und
ist sie offensichtlich nicht! Stattdessen wurde Organisationen wie z.B.
"Pro Wildlife" Gehör geschenkt.
Eines muss hierbei klar sein: Organisationen wie "Pro Wildlife"
benutzen die Diskussion um das Halten gefährlicher Tiere nur als
einfachen Hebel, um letztendlich die Haltung aller "Exoten" (also auch
Kornnattern, Königspythons, Bartagamen, etc.) in deutschen Haushalten
verbieten zu lassen. Das ist erklärtes Ziel!
Das bedeutet: dieses Gesetz zielt in letzter Konsequenz auf uns alle ab!!
Wir lassen uns dies nicht länger bieten, und werden uns wehren!
Gemeinsam mit unseren Arbeitsgemeinschaften Krokodile, Schlangen,
Anuren und Schildkröten, dem Serumdepot Berlin e.V. und der
Online-Community Schlangengrube.de sowie den Veranstaltern der
Terraristika organisieren wir die erforderlichen Mittel um wirkungsvoll
vorgehen zu können.
Wir bereiten den Klageweg vor!
Die ersten rechtlichen Schritte wurden durch einen anonymen Spender
finanziert. Wir können die erforderlichen Mittel für die Rechtsberatung
und Durchführung aber nicht aus den Mitgliedsbeiträgen finanzieren.
Daher bitten wir alle Mitglieder der DGHT, alle Betroffenen und
selbstverständlich auch alle anderen Interessierten um eine Spende, um
diesen Rechtsstreit zu finanzieren.
Wenn jeder Halter nur einige Euro spendet, die treuhänderisch auf
unserem Konto verwaltet werden,
können wir die erforderlichen
Rechtsmittel finanzieren.
Spenden Sie noch heute auf das Konto der DGHT bei der
Dresdner VR-Bank
(BLZ 850 900 00)
Konto 3514731003,
IBAN: DE28850900003514731003, BIC: GENODEF1DRS,
Stichwort „Hessen“.
Unterstützen Sie uns jetzt, bevor es zu spät ist!
DGHT e.V.
AG Krokodile Schlangengrube.de
AG
Schlangen
Serumdepot Berlin e.V.
AG Anuren
Terraristika
AG Schildkröten |
Alle Rechtswege in Hessen beschritten!
Saarland signalisiert Entspannung! Nordrhein-Westfalen plant!
(21.10.2008) Die Haltung "gefährlicher Tiere einer
wildlebenden Art" ist das Thema, dass Terrarianer, kommerzielle Anbieter,
Behörden und Länder seit einigen Jahren gleichermaßen beschäftigt. Forciert
durch "Tierrechtler" aller Art geistern seit geraumer Zeit die abstrusesten
Berichte mit beständiger Regelmäßigkeit durch die deutsche Medienlandschaft,
und selten sind sich besonders die Printmedien zu schade, auch den gröbsten
Unsinn ungeprüft zu berichten, vielerorts werden die "Meldungen" gar selbst
"erarbeitet und recherchiert". So erst kürzlich in Hamburg geschehen, wo
sich eine "Journalistin" der Hamburger Morgenpost "verdeckt" in einem
bekannten Ladengeschäft für Terraristik umtat, um an den kommenden zwei
Tagen doppelseitig und vielfarbig über all die Abscheulichkeiten dort zu
berichten: da konnte man staunen über die immense Giftigkeit einer dort
befindlichen "Anakonda", man wusste zu berichten über eine "Grüne Mamba"
aus der Gattung der Riesenschlangen, und schlussendlich wurde gewarnt vor
der bekannten Aggressivität von "Pfeilgiftfröschen"... wer kennt sie nicht,
die bis zu 3 cm großen Scheußlichkeiten, die mit einem Gewicht von bis zu 5
Gramm direkt auf Kehle gehen... Die Tatsache, der nicht vorhandenen
Giftigkeit bei in Privathand gehaltenen Pfeilgiftfröschen interessierte
die Dame ebenso wenig wie alle anderen kleinen "Bonmots" die es in dem
Bericht zu bemängeln gäbe. Letztendlich sind die Redaktionen der Printmedien
bei Nachfrage doch relativ gelassen, da es weniger um Fakten denn um die
Intention an sich geht. Aha? Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich.
Leider führen solche Berichte immer zu Reaktionen von Tierhaltern aller Art,
die "schon immer gewusst haben, dass Schlange, Echse und Co. in keiner
Wohnung etwas zu suchen haben".
Eine ähnliche Kampagne, angeführt von
Pro Wildlife, hat den Terrarianern in Deutschland 2007 die hessische
Gesetzgebung "beschert". Dass es bei den von Pro Wildlife im Jahre 2006
veröffentlichten Zahlen zu Bissverletzungen und Unfällen mit "exotischen
Tieren" um eine Fälschung bzw. ein "Versehen" handelt, hat sowohl die
Öffentlichkeit als auch den Gesetzgeber unbeeindruckt gelassen, was nicht
zuletzt daran liegen mag, dass die Medien, auch die, die so gerne über die
Zahlen berichteten, die offizielle Studie der Giftnotrufzentrale Nord über
die Unfallzahlen einfach nicht zur Kenntnis nahmen oder gar berichteten.
Warum auch? Es hat leider so gar nichts "Sensationelles" an sich, wenn man
erfährt, dass ab und zu jemand gebissen oder verletzt wird, aber eigentlich
kaum etwas Dramatisches passiert, geschweige denn, dass es Todesfälle zu
beklagen gäbe. Ganz im Gegenteil, die hessische Regierung hat auf Nachfrage
eines Abgeordneten, siehe Newsticker-Meldung, mitgeteilt, dass auch künftige
Änderungen des Gesetzes zur "Haltung gefährlicher Tiere einer wildlebenden
Art in Privathand" ohne die Einbeziehung von Fachleuten durchgeführt würden.
Dem bliebe nichts hinzuzufügen.
Nun wurden alle zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel in Hessen ausgeschöpft, und entsprechende Klagen eingereicht.
Lesen Sie in der
7-seitigen Zusammenfassung der mit unseren Interessen betrauten Kanzlei,
welche Wege beschritten wurden, und wie sich die weitere Vorgehensweise
darstellt. Leider können wir Ihnen keine "kompaktere" Form einer
Zusammenfassung liefern, da sich mehrere hundert Seiten von Klageschriften
nicht in wenigen Worten zusammenfassen lassen. Die Spendengelder stehen für
die Bemühungen der Kanzlei in Hessen und für die Regelungen in den anderen
Bundesländern zur Verfügung, und werden ihrem Zweck zugeführt.
Aus dem Saarland gibt es
Erfreuliches zu berichten! Nach der sehr positiven und, aus unserer Sicht,
erfolgreichen Anhörung im Juni, siehe Newsticker-Meldung, haben wir auf eine
Entscheidung gehofft. Nicht zuletzt aufgrund der Entwicklungen in den
anderen Bundesländern, hält sich das Saarland mit einer Entscheidung zurück,
jedoch wurde uns signalisiert, dass alle Fraktionen nach eingehender
Beratung wohl keinen Regelungsbedarf mehr sehen, da das Tierschutzgesetz
bereits die beste Vorlage liefere. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, eine
Liste haltungsgenehmigungspflichtiger Tiere zu erstellen, allerdings seien
die Terrarianer nur am Rande betroffen, da lediglich einige Elapiden zu
berücksichtigen wären, die nur mit entsprechender Sachkunde zu halten wären.
In jedem Falle würde die DGHT hinzugezogen, sobald entsprechende Gespräche
aufgenommen würden. Diese überaus sachliche und überlegte Vorgehensweise im
Saarland gibt Grund zu der Annahme, dass nicht immer blinder Aktionismus und
vorauseilender Gehorsam, oder aber Seilschaften mit Tierrechtlern,
zielführend sein müssen, sondern auch der gesunde Menschenverstand nach
Berücksichtigung aller Fakten eine große Rolle spielen kann. Wir hoffen, die
Vorgehensweise im Saarland macht Schule, und bedanken uns für die wirklich
vertrauensvolle Zusammenarbeit.
NRW plant! Initiiert durch einen
aufsehenerregenden Presseauftritt eines Mitglieds der Jungen Union stellte
die CDU in Coesfeld im Sommer einen Antrag zur "Regelung der Haltung von
gefährlichen Wildtieren in Privathand". Dieser wurde auf dem anschließenden
Parteitag verabschiedet, und schon war er Ländersache. Umso erstaunlicher,
als dass im Spätherbst 2006 die Gespräche zwischen dem Land NRW und der DGHT
zur Erstellung einer Negativliste seitens des Landes dankend abgebrochen
wurden, da es keiner Regelung bedürfe. Wir haben nun die Stellungnahme der
DGHT bereits allen relevanten Behörden in NRW zukommen lassen, und befinden
uns in Gesprächen auf verschiedenen Ebenen. Unsere Hoffnung ist, mit dem
Tierschutzbeauftragten der CDU auf Bundesebene in absehbarer Zeit Gespräche
führen zu können, in denen die grundlegenden Möglichkeiten einer
bundeseinheitlichen Regelung besprochen und geprüft werden können.
Gesprächsbereitschaft auf allen Ebenen wurde uns bereits signalisiert. Wir
sehen dieser positiv entgegen, und halten Sie auf dem Laufenden.
Lesen Sie unbedingt die lang erwartete Stellungnahme
der in der DGHT organisierten Tierärzte (DGHT Arbeitsgemeinschaft Amphibien-
und Reptilienkrankheiten [DGHT AG ARK]) in der kommenden Ausgabe der
Mitgliederzeitschrift "elaphe"!
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Infos:
Infos zum aktuellem Stand der Dinge erhaltet Ihr:
http://www.african-geckozone.net/unserforum/index.php/topic,3916.0.html
http://www.african-geckozone.net/unserforum/index.php/topic,4853.0.html
Was ist mit Berlin ?
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Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zum
Verbot der
Schlangenhaltung erfolglos
(18.12.2008) Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde
unseres Klägers aus Zulässigkeitsgründen abgewiesen, da seiner Ansicht nach
zunächst erst noch eine genauere Klärung durch die Fachgerichte erfolgen
soll. Dies ist nicht - auch wenn es sich zuerst so liest - ein endgültiges
Aus, sondern kann vielmehr auch die Möglichkeit eröffnen, nunmehr eine
zusätzliche Plattform zu haben, um noch mehr Aufmerksamkeit für unsere Sache
zu erhalten. Wir informieren Sie bei weiteren Neuigkeiten an dieser Stelle!
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 107/2008 vom 16. Dezember 2008
Beschluss vom 2. Dezember 2008 – 1 BvR 2639/08 –
"Die Verfassungsbeschwerde eines Besitzers von giftigen Schlangen,
der sich unmittelbar gegen das in Hessen geltende gesetzliche Verbot
der Haltung gefährlicher Tiere wendet (siehe § 43a des Hessischen
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG), wurde von
der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur
Entscheidung angenommen.
Der Beschwerdeführer hat als Halter von Schlangen, die er bis 2007
angeschafft hatte, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von
dem gesetzlichen Verbot der Haltung gefährlicher Tiere bei der zuständigen
Behörde gestellt, über den bisher noch nicht entschieden ist.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm
diese Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, sondern verwies
den Beschwerdeführer darauf, eine Klärung der Rechtslage zunächst durch
die Fachgerichte zu suchen.
Dies ist dem Beschwerdeführer zumutbar.
Tiere, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes am 9. Oktober
2007 bereits gehalten wurden, sind ohnehin von dem Haltungsverbot
ausgenommen, wenn die Haltung bis spätestens zum 30. April 2008 der
zuständigen Behörde schriftlich angezeigt wurde. Soweit der
Beschwerdeführer beabsichtigt, seine Schlangen sich fortpflanzen zu
lassen oder weitere Tiere zu erwerben, kann er darauf verwiesen werden,
sich hierfür vorab weiter um eine Ausnahmegenehmigung zu bemühen.
Ausnahmen von dem Haltungsverbot können nach dem Gesetz zugelassen
werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen
wird. Sollte der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
erfolglos bleiben, kann der Beschwerdeführer zunächst - auch
vorläufigen und gegebenenfalls vorbeugenden - verwaltungsgerichtlichen
Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Er kann es schließlich auf zumutbare
Weise vermeiden, dem Verbot zuwider zu handeln, so dass er nicht mit
der Verhängung eines Bußgeldes rechnen muss. So kann er etwa eine
Vermehrung der Schlangen durch entsprechende Getrennthaltung
einstweilen unterbinden."
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Anhörung im Saarland zum Verbot der Haltung "gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art"
(23.06.08)
Die Anhörung vom vergangenen Freitag, 20.06.2008, im Saarland war
durchgehend konstruktiv! Die Befürworter des Verbotes gemäß des
Antrages von "Bündnis90/Die Grünen" brachten ihre Argumente gemäß ihrer
Sachkunde vor, und erkannten nahezu ausnahmslos, dass diese eben nur
rudimentär vorhanden ist. Der Vertreter des "Deutschen
Tierschutzbundes" im Saarland setzte sich strikt für ein strengstes
Verbot ein, Argumente seien nicht nötig, befand er, und verlies
vorzeitig die Anhörung. Alle anderen Teilnehmer nahmen die
vorgetragenen Argumente sehr interessiert zur Kenntnis. Für die DGHT
argumentierten Prof. Dr. Wolfgang Böhme und Silvia Macina, auch die
Problematik in Hessen wurde beleuchtet. Herr Prof. Dr. Müller, Uni
Trier, argumentierte sehr vehement für die Haltung in Privathand und
für eine ausgewählte Liste wirklich gefährlicher Tiere, die aus seiner
Sicht nicht mehr als 20 Arten enthalten müsse, und für klare Vorgaben
an die Person der Halter. Der BNA setzte sich ebenso vehement wie der
ZZF für die verantwortungsvolle Privathaltung ein. Dr. Fritsche,
Zootierarzt, forderte ausdrücklich den Sachkundenachweis. Die DGHT
wurde als der Fachverband für seriöse Privathalter wahr genommen. Nach
der mehr als 3-stündigen Anhörung bedankten sich alle vertretenen
Fraktionen ausdrücklich für fachlichen Informationen, auch die
Vertreter von Bündnis90 waren erstaunt über die sich völlig anders
darstellende Betrachtung nach Erhalt der entsprechenden Informationen.
Im Saarland wird
jetzt erst einmal geprüft, inwiefern die vorhandenen Gesetze
(Tierschutzgesetz, Artenschutzgesetz, Washingtoner Artenschutzabkommen,
Grundgesetz etc. ) und das 2006 ausgelaufene Polizeischutzgesetz des
Saarlandes ausreichend für eine Regelung im Saarland sind. Danach
werden sich die Parteien über Sinn und Unsinn einer Regelung
austauschen. Mit einer Entscheidung ist im Herbst zu rechnen.
Die Stellungnahme der DGHT.
7-seitige Zusammenfassung zur Klage
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Hallo Vereinsfreunde.
Einige Worte noch von mir:
Ich habe mich nach dem ersten Schock wieder ein wenig besonnen und möchte wieder nach vorne schauen.
Wir haben hier in Hessen mit sehr viel negativen gerechnet, dass diese
Gesetzgebung in Hessen nun so hart ausfällt eher weniger.
Mit Reglementierungen wie in Bayern oder Niedersachsen hätten wir evtl. gut leben können.
Ich
für meinen Teil habe alles geprüft und kann und darf meinen Tierbestand
wohl bis zum Ende meiner Terrarianer- Zeit weiter pflegen, aber andere
bekommen keine Chance.
Eigentlich könnte ich mich ja zurücklehnen da ich ja hauptsächlich ungiftige Nattern pflege !
Die
giftigen pflege ich aber nicht weil ich „Cool“ oder sonst etwas bin,
sondern aus der Faszination der Tiere heraus, welches ja in der
Terraristik den höchsten Stellenwert haben sollte, wenn man „alle“
Eventualitäten beachtet, welche auch unbedingt geprüft werden müssen !
Und
man beachte: es werden im giftigen wie im ungiftigen Bereich einige
Tiere gepflegt, die in der freien Natur keine Chance mehr haben oder
hatten.
Wir selbst hier in Kassel fordern schon lange das im Giftschlangenbereich „dringenst“ etwas passieren muss !
Unser RP in Kassel und der Amtveterinär sehen hier bei uns eigentlich absolut keinen Handlungsbedarf.
Ich kann Euch versichern das hier sehr lange kein Mensch zu Schaden durch eine Giftschlange aus Privathaltung gekommen ist.
Dieses wird hoffentlich bald über die Giftnotrufzentralen
wiederlegt werden, dank dem Einsatz von jemanden den ihr alle kennt.
Es
ist sehr undurchsichtig was die Hessische Landesregierung und Pro
Wildlife mit diesem „Alleingang“ vor hat..............wenn man
allerdings ein wenig überlegt dann kommt man darauf.
Fakt ist das
die beiden Damen die das ganze in das Rollen gebracht haben.......in
Namen, Frau Dr. Martin und Frau Oda Scheibelhuber, ehemals
Staatssekretärinnen im Hessischen Ministerium die jetzt im EU-
Parlament sitzen, und aus Brüssel lässt sich „einiges“ steuern „ was
wohl dann wirklich „alle“ betrifft !
Ihre Nachfolger sind anscheinend vollkommen überfordert mit der Situation oder wollen/dürfen nicht.
Ich verwundere mich sehr darüber, dass Pro Wildlife das
übersieht was wir hier in Kassel seit 1989 und anderswo passiert.
Einzusehen unter www.Dght-Kassel.de „Naturschutz“.
Ich
weiß das es in den letzten Jahren sehr oft zur Eskalation in Foren
gekommen ist und da dort auch von „dritten“ mitgelesen wird, spreche
ich mich von keiner Schuld frei.
Nun denke ich, dass es wirklich
an der Zeit ist, dass „wir wirklich“ enger zusammenrücken, nach Hessen
geht es weiter seid Euch dem bewusst.
Ein kleiner Aufruf noch an alle Betreiber einer Homepage , bitte Veröffentlicht und streut dieses.
Ihr
könnt mich jetzt belächeln weil ich „Bitte“ sage und ich ja auch nie
ein Kind von Traurigkeit war , aber die Hoffnung stirbt
zuletzt...................... und das meine ich von ganzem Herzen für alle !
Danke dass Ihr Euch die Zeit genommen habt dieses zu Lesen.
Viele Grüße
Frank Schmeißing
34233 Fuldatal Oktober 2007
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Warum ein komplettes Verbot? Das kann ich euch sagen!
Weil wir alle (ich schließe mich nicht aus) perverse, profilneurotische
PIEEP sind und wir um unsere niederen, kranken Sehnsüchte nach
Beachtung und unbedingtem Anderssein zu erfüllen nicht davor zurück
schrecken, Lebewesen aus ihrem angestammten Lebensraum zu entfernen und
sie in unsere Wohnräume zu entführen, ja sie in künstliche BIOTOPE,
welche nur selten diesen Namen verdienen, zu sperren um sie dort
jahrelang zu observieren, zu mästen und sie zur Fortpflanzung zu
nötigen !!!
Schämt euch, SOFORT!
Hochachtungvoll ein ganz normaler Irrer
Aus dem Leben eines ganz normalen Irren:
Manchmal steh ich extra
nachts auf und zerre ein paar arglose Passanten in meine Wohnung!
Anschließend schleppe ich sie vor mein Terrarium und zwinge sie mir zu
sagen, wie geil sie mich finden, weil ich ein exotisches Tier besitze!
Hierbei bevorzuge ich Sätze wie,
"Oh du anbetungswürdiger
Herrscher über die gefährliche mit Dornen besetzte Echse!" oder
"Gebieter des furchteinflößenden Drachen, bist du willig mir deinen
Samen zu schenken damit ich deine Nachkommen austragen darf?"
(bevorzugt bei weiblichen Passanten ), manchmal
auch "Wir sind es nicht würdig die gleiche wundervolle Luft zu atmen
wie DU! Herr über Tag und Nacht, Regen und Dürre, Schabe, Steppengrille
oder Heuschrecke! Bestäuber des Futters, DANKE, dass DU uns gezeigt
hast wie klein und unbedeutend wir sind!"
Wenn ich aber keine
Passanten finde, bekomme ich einen Wutanfall, der sich nur dadurch
beenden lässt, dass ich mich vor mein künstliches Biotop stelle, meinen
Zauberstab in die Hand nehme und mit seiner Hilfe aus meiner Zwergbartagame einen Plattschwanzgecko erschaffe!
In diesem Sinne
Neues aus dem Leben eines ganz normalen Irren (Reptilienhalter)
Letzte
Woche Dienstag hatte ich Stress. Ich konnte nur drei mal auf mein
Terrarium onanieren (früher hätte ich es in der gleichen Zeit acht mal
geschafft) da musste ich schon los.
Schließlich wollte ich noch die
Flugblätter verteilen, die all die ahnungslosen Bewohner meiner
Heimatstadt darauf aufmerksam machen sollten, dass ich eine Echse
besitze.
Denn außer denen, die ich bereits vor meiner Haustür weg
gefangen hatte, um ihnen meine Einzigartigkeit und Individualität näher
zu bringen, wusste noch niemand von meinem exotischen und mit ein
bisschen Glück bald illegalem Hobby.
Das machte bei ca. 9000 Einwohnern
immerhin noch über 2000 unwissende! Also nahm ich meine 12000
Flugblätter (sicher ist sicher) unter den Arm und marschierte los.
Da
sah ich IHN, den Otto-normal Bürger! Tierfrei und Gedankenlos
schlenderte er zu hunderten durch die Altstadt meiner Heimat. Doch das
sollte sich schlagartig ändern!
Zunächst zierten sie sich ein wenig
mein Flugblatt anzunehmen, doch spätestens als ich es dem Ersten fein
säuberlich zusammen gerollt in den Mund gesteckt hatte, kurz nachdem
ich ihm seine Dritten aus selbigem entfernt hatte, wurden die Menschen
etwas zugänglicher.
Ja man könnte sagen, sie flehten mich förmlich
darum an ihnen ein Exemplar meines Flugblattes auszuhändigen. Anders
konnte ich ihre Blicke nicht deuten. Aus ihren Augen sprach die Angst.
Wahrscheinlich die Angst, kein Exemplar mehr zu bekommen! Was natürlich
völliger Unsinn war, denn ich hatte ja vorsorglich ein paar mehr
drucken lassen.
Kurz nachdem ich auf dem Markt mit meiner Aktion
fertig war und ich mich zufrieden umsah, bemerkte ich einen Wandel im
Verhalten der von mir beschenkten Menschen.
Ihre Blicke wichen mir
aus, wenn ich mich herumdrehte konnten sie ihre ausgestreckten Arme mit
dem auf mich weisenden Zeigefinger nicht schnell genug senken und
überall standen sie in kleinen Gruppen, tuschelten und versuchten
teilnahmslos zu wirken wenn ich in ihre Richtung sah.
ICH HATTE
ES GESCHAFFT!!! Sie hatten meine Einzigartigkeit und Individualität
erkannt und es war nur noch eine Frage der Zeit, bis sie bei mir
auftauchen würden um mir zu huldigen! Mir dem Reptilienhalter!
In diesem Sinne
Jumper Rene Restis
Oktober 2007
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2009 TerraSauria-Team
mail
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